Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Dortmund: Frühere Kenntnismöglichkeit lässt Dringlichkeit im Eilverfahren entfallen

Besteht die Möglichkeit einer früheren Kenntniserlangung, so entfällt im Eilverfahren die Dringlichkeit und der Antrag auf einstweilige Verfügung ist unzulässig <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-dringlichkeit-bei-frueher-moeglichkeit-der-kenntniserlangung-13-o-85-10-landgericht-dortmund-20100902.html _blank external-link-new-window>(LG Dortmund, Urt. v. 02.09.2010 - Az.: 13 O 85/10).

Bei dem Kläger handelte es sich um einen Berufsverband für Journalisten. Die Beklagte gab verschiedenen Zeitschriften heraus. Für einzelne Beiträge wurden Journalisten engagiert, die zuvor eine Rahmenvereinbarung unterzeichnen mussten. Andernfalls war eine Zusammenarbeit mit der Beklagten nicht möglich. Die Rahmenvereinbarung enthielt Regelungen zur Honorarzahlung und Einräumung von Nutzungsrechten.

Der Kläger erwirkte in parallel geführten Verfahren gegen verschiedenen Verlage Urteile, in denen die Verwendung bestimmter Vertragsbedingungen untersagt wurden.

Auch gegen die Beklagte beantragte der Kläger wegen einzelner AGB in ihrer Rahmenvereinbarung eine einstweilige Verfügung.

Die Dortmunder Richter wiesen den Antrag mangels Eilbedürftigkeit zurück.

Der Kläger habe sich hier bewusst der Kenntnis verschlossen. Er habe aufgrund der anderweitig betriebenen Verfahren davon ausgehen müssen, dass die Klauseln der Beklagten ähnliche Rechtsverstöße enthielten. Es habe zumindest die Pflicht bestanden, die AGB rechtzeitig zu überprüfen.

Da dies nicht sofort geschehen, sondern erst zeitlich später die Rechtsverletzung gerügt worden sei, fehle es im vorliegenden Verfügungsverfahren an der erforderlichen Dringlichkeit.

Rechts-News durch­suchen

22. Juli 2026
Wer durch eine versehentliche Datenweitergabe seiner Bank einen echten Nachteil erleidet, hat Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach der…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen
20. Juli 2026
Die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung darf nur das Kündigungsformular und die Bestätigungsschaltfläche enthalten, keine Alternativen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen