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Kategorie: Onlinerecht

EuGH: Kein Bankgeheimnis für Online-Rechtsverletzungen

Der EuGH hat in einem aktuellen Urteil <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 16.07.2015 - Az.: C-580/13) klargestellt, dass das bestehende Bankgeheimnis nicht ein Unternehmen daran hindert, im Falle von Online-Markenverletzungen einen Auskunftsanspruch geltend zu machen.

Die Klägerin war Inhaber bestimmter Markenrechte aus dem Parfümbereich. Über Online-Portale wurden immer wieder Fälschungen verkauft. Um die Täter ausfindig zu machen, wandte sich die Klägerin an eine Stadtsparkasse und verlangte über den Inhaber eines Kontos, das der Täter angegeben hatte, Auskunft. Die Sparkasse berief sich auf das Bankgeheimnis und verweigerte die Auskunft.

Der EuGH entschied nun, dass es mit der geltenden Rechtslage unvereinbar ist, wenn das Bankgeheimnis unbegrenzt und bedingungslos einen solchen berechtigten Auskunftsanspruch verhindert. Andernfalls würden nämlich die legitimen Interessen des jeweiligen Rechteinhabers untergraben.

Die Europa-Richter hatten dabei nicht zu entscheiden, wann nun genau ein solcher Auskunftsanspruch berechtigt und wann er dies eben nicht ist. Diese Frage wird vielmehr nun der BGH zu beantworten haben. Das aktuelle Urteil bedeutet nämlich nicht, dass der Rechteinhaber immer und ausnahmslos einen Auskunftsanspruch hat. Vielmehr beinhaltet es nur die Aussage, dass durch das Bankgeheimnis nicht generell und grundsätzlich solche Auskunftsbegehren von vornherein ausgeschlossen sind.

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