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Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: (Kein) Urheberrechtlicher Schutz von Stellenanzeigen

Stellenanzeigen sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt, wenn sie die erforderliche Schöpfungshöhe aufweisen <link http: www.online-und-recht.de urteile urheberrechtlicher-schutz-von-stellenanzeigen-kammergericht-berlin-20160718 _blank external-link-new-window>(KG Berlin, Beschl. v. 18.07.2016 - Az.: 23 W 57/16).

Eine Stellenanzeige der Klägerin war ungefragt übernommen worden. Sie begehrte daraufhin vor Gericht Unterlassung.

Das KG Berlin lehnte den Anspruch ab, da der Text nicht die erforderliche Schöpfungshöhe nach dem Urheberrecht aufweise.

Stellenanzeigen könnten - wie andere Texte - grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie ein ausreichendes Maß an Kreativität und Individualität aufwiesen.

Das Werk müsse sich von der Masse des Alltäglichen und von der lediglich handwerklichen oder routinemäßigen Leistung abheben.

Dies sei hier nicht der Fall. Anhand von mehreren Merkmalen verdeutlichen die Richter, dass die Stellenanzeige nur alltägliche Leistungen enthalte und daher urheberrechtlich nicht geschützt sei.

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