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Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: Keine zwingende Markenrecherche bei Werbemaßnahme durch Werbeagentur

Eine Werbeagentur ist bei Beauftragung einer Werbemaßnahme oder Erstellung eines Logos nicht zwingend verpflichtet, von sich aus eine umfangreiche Markenrecherche vorzunehmen, um Rechtsverletzungen Dritter zu vermeiden <link http: www.online-und-recht.de urteile werbeagentur-muss-nicht-zwingend-markenrecherche-bei-logoerstellung-vornehmen-19-u-109-10-kammergericht-berlin-20110204.html _blank external-link-new-window>(KG Berlin, Beschl. v. 04.02.2011 - Az.: 19 U 109/10).

Eine Werbeagentur erstellte im Kundenauftrag ein Logo. Später stellte sich heraus, dass ein ähnliches Zeichen bereits markenrechtlich geschützt war. Der Auftraggeber war der Ansicht, die Werbeagentur habe ihre Sorgfaltspflichten verletzt, denn sie sei zu einer vorherigen Markenrecherche verpflichtet gewesen. Vertraglich sei ein Logo geschuldet, das keine Rechte Dritter verletze.

Die Berliner Richter erteilten dieser Ansicht eine Absage.

Grundsätzlich müsse eine Werbeagentur keine Markenrecherche durchführen. Nur in den Fällen, wo dies ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart sei, treffe die Werbeagentur eine solche Pflicht. Andernfalls müsste nämlich der Auftragnehmer eine umfangreiche Markenrecherche durchführen, was jedoch unverhältnismäßig wäre.

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