Ein kommerzieller eBook-Verkäufer haftet erst ab Kenntnis für die urheberrechtswidrigen Inhalte des eBook <link http: www.online-und-recht.de urteile gewerblicher-ebook-verkaeufer-haftet-ohne-kenntnis-nicht-fuer-urheberrechtswidrige-inhalte-amtsgericht-hamburg-20140922 _blank external-link-new-window>(AG Hamburg, Beschl. v. 22.09.2014 - Az.: 46a C 98/14).
Die Beklagte verkaufte gewerblich über ihren Online-Shop ein eBook, auf dem sich Inhalte befanden, die die Urheberrechte Dritter verletzten. Die Klägerin, die die Rechteinhaberin war, mahnte daraufhin die Beklagte ab und verlangte die Zahlung von Abmahnkosten.
Die Beklagte beglich im Laufe des Rechtsstreits die Abmahnkosten, so dass nur noch über die Frage zu entscheiden war, wer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hatte.
Das AG Hamburg verpflichtete die Klägerin, diese Kosten zu tragen, denn sie wäre mit ihrer ursprünglichen Klage nicht erfolgreich gewesen.
Der gewerblicher Verkäufer eines eBooks, der keine Kenntnis von den urheberrechtswidrigen Inhalten des eBooks habe, hafte weder auf Unterlassung noch auf Schadensersatz, da andernfalls der verfassungsrechtlich Schutz der Medienfreiheit (Art. 5 GG) nicht gewährleistet werde.
Die "Buchhändler"-Rechtsprechung des LG Hamburg (u.a. <link http: www.dr-bahr.com news und-wieder-amazon-haendler-haftet-fuer-vertrieb-nicht-lizenzierter-konzertaufnahme-auf-dvd.htm _blank external-link-new-window>Beschl. v. 13.04.2012 - Az.: 308 O 125/12) sei hier nicht anzuwenden, da es sich bei dem Produkt nicht um ein von vornherein unautorisiertes Werk handle.
Die Entscheidung liegt auf einer Linie mit der inzwischen überwiegenden Ansicht der Gerichte: OLG München <link http: www.dr-bahr.com news amazon-haftet-fuer-urheberrechtsverletzungen-in-ebooks-erst-ab-kenntnis.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 24.10.2013 - Az.: 29 U 885/13), LG Berlin <link http: www.dr-bahr.com news news_det_20090103134246.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 14.11.2008 - Az.: 15 O 120/08), LG Düsseldorf <link http: www.dr-bahr.com news news_det_20090403011427.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 18.03.2009 - Az.: 12 O 5/09) und LG Hamburg <link http: www.dr-bahr.com news keine-mithaftung-des-online-buchhaendlers-fuer-urheberrechtsverletzung-in-buch.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 11.03.2011 - Az.: 308 O 16/11).