Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

Deutsche Bibliothek: Kopier-Lizenz auch für kopiergeschützte Werke

Erst gestern hatten wir über den geplanten 2. Korb der Urheberrechtsreform berichtet, vgl. die Kanzlei-Info v. 17.01.2005.

Nun meldet Die Deutsche Bibliothek in einer Pressemitteilung, dass sie mit dem Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft (IFPI) eine Vereinbarung getroffen hat, wonach sie berichtigt ist, auch bei kopiergeschützten Werken entsprechende Kopien anzufertigen.

"Die jetzt geschlossene Vereinbarung erlaubt Der Deutschen Bibliothek eine rationelle Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages und schafft Klarheit für den Umgang mit geschützten Medien wie Tonträgern und CD-ROMs im Verhältnis zu den Nutzern der Einrichtungen. Damit wird Rechtssicherheit für die Arbeit Der Deutschen Bibliothek geschaffen", erklärt Elisabeth Niggemann, Generaldirektorin Der Deutschen Bibliothek

Nach der Vereinbarung darf Die Deutsche Bibliothek Vervielfältigungen für die eigene Archivierung, für den wissenschaftlichen Gebrauch von Nutzern, für Sammlungen für den Schul- oder Unterrichtsgebrauch, für Unterricht und Forschung sowie von vergriffenen Werken anfertigen.

Rechts-News durch­suchen

16. September 2026
Wer ohne Einwilligung Nutzerdaten an Drittanbieter weitergibt, kann auch nach nationalem Recht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Denn die…
ganzen Text lesen
15. September 2026
Wer als Plattformbetreiber (hier: Wish) Drittangebote so in sein System einbindet, dass die Nutzer ihn als Verkäufer wahrnehmen, haftet…
ganzen Text lesen
14. September 2026
Wenn Telekomanbieter ihre Verträge einseitig ändern wollen, benötigen sie dafür eine eigene rechtliche Grundlage, denn das EU-Recht räumt ihnen dieses…
ganzen Text lesen
11. September 2026
Wer eine anonyme Bewertung beanstandet, hat Anspruch auf Einsicht in die Unterlagen des Online-Portalbetreibers.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen