Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Berlin: Mitstörerhaftung des Merchants für seinen Affiliate

Das LG Berlin (Urt. v. 16.08.2005 - Az: 15 O 321/05) hatte als drittes deutsches Gericht zu entscheiden, ein Merchant für die von seinem Affiliate begangene Wettbewerbsverletzung als Mitstörer haftet.

Das LG Hamburg (Urt. v. 03.08.2005 - Az: 315 O 296/05) ist der Ansicht, dass ein Merchant für die Rechtsverletzungen seines Affiliates grundsätzlich nicht haftet, während das LG Köln (Urt. v. 06.10.2005 - Az.: 31 O 8/05) das exakte Gegenteil vertritt.

Nun hat das LG Berlin (Urt. v. 16.08.2005 - Az: 15 O 321/05) in einer aktuellen Entscheidung seine Rechtsansicht geäußert. Die Richter kommen zu dem Ergebnis, dass ein Affiliate als "Beauftragter" des Affiliate iSd. § 8 Abs.2 UWG anzusehen sei. Mit der Konsequenz, dass der Merchant sich die Wettbewerbsverletzungen des Affiliate grundsätzlich zurechnen lassen muss:

"Die Antragsgegnerin ist mit R (...) vertraglich im Rahmen des Webmaster-Partnerprogramms verbunden. Die Tätigkeit der (...) GmbH umfasst die Auswahl der konkreten Werbemittel und die Bestimmung, wo diese platziert werden sollen. Im Rahmen dieser Tätigkeit handelte der Partner der GmbH, R (...).

Durch die Nutzungsbedingungen, insbesondere die Vorschriften über die Gestaltung der Werbung und die Vertragsstrafe, konnte die (...) GmbH auch Einfluss auf R (...) nehmen, so dass dessen Zugehörigkeit zum betrieblichen Organismus der GmbH begründet wird."


Siehe zur gesamten Problematik den Aufsatz von RA Dr. Bahr "Haftung des Merchants für seine Affiliates - oder: Der Untergang des Affiliate-Abendlandes?".

Rechts-News durch­suchen

21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen
20. Juli 2026
Die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung darf nur das Kündigungsformular und die Bestätigungsschaltfläche enthalten, keine Alternativen.
ganzen Text lesen
20. Juli 2026
Wer als gewerblicher Nutzer die AGB von Instagram akzeptiert hat, muss Rechtsstreitigkeiten wegen einer Account-Sperre in Irland und nicht in…
ganzen Text lesen
17. Juli 2026
Wer Schuhe unter einem bestimmten Markennamen bewirbt, aber ein anders gebrandetes Produkt liefert, handelt irreführend und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen