Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Düsseldorf: Stadtpläne-Abmahnungen VII

Das LG Düsseldorf (Beschl. v. 26.10.2005 - Az.: 12 0 446/05) hat dem Themenbereich "Internet-Stadtpläne und Abmahnungen" eine weitere Entscheidung hinzugefügt.

Zunächst stellen die Richter fest, dass der verschuldenslose Anspruch sich auch gegen diejenige Person richte, die von der Veröffentlichung gar keine Kenntnis hatte:

"Der Antragsgegner hat die Urheberrechte der Antragstellerin durch das Zugänglichmachen der Karte über seine Homepage www.(...).de verletzt. Für diese Rechtsverletzung haftet der Antragsgegner auch.

Der urheberrechtliche Unterlassunganspruch richtet sich gegen jeden Verletzer ohne Rücksicht auf dessen Verschulden. Unerheblich ist deshalb, ob das Kartenmaterial dadurch öffentlich zugänglich wurde, dass es sich (...) in einer von ihm erstellten Entwurfsversion, die selbst nicht veröffentlicht werden sollte, auf seinem Server befunden hat.

Denn wie die von der Antragstellerin überreichten Webseiten-Ausdrucke belegen, war das geschützte Kartenmaterial der Antragstellerin jedenfalls über Suchmaschinen auf der Homepage des Antragsgegners öffentlich zugänglich.

Für die hierdurch bewirkte Rechtsverletzung haftet der Antragsgegner auch dann, wenn er - wie er behauptet - von der Abrufbarkeit des Kartenmaterials auf seiner Homepage nichts wusste. Auch der gutgläubige Verwerter, der nicht wusste oder wissen konnte, dass er eine Rechtsverletzung beging, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden; der Anspruch setzt nur voraus, dass eine Rechtsverletzung tatsächlich begangen worden ist (...)"


Als Streitwert sehen die Düsseldorfer Richter eine Summe von 7.000,- EUR (einstweiliger Rechtsschutz!) für angemessen an und liegen damit auf einer Ebene mit dem KG Berlin (10.000,- EUR: Vgl. Kanzlei-Infos v. 22.05.2005) und dem OLG Hamburg (6.000-10.000,- EUR: Vgl. Kanzlei-Infos v. 14.07.2005).


Hinsichtlich der bislang ergangenen Entscheidungen vgl. unsere nachfolgenden Kanzlei-Infos:

(Bzgl. Abmahnkosten und Schadensersatz:)

- AG Charlottenburg: Für Stadtpläne-Abmahnungen nur 100,- EUR Abmahnkosten

- AG Charlottenburg: Stadtpläne-Abmahnungen II

- AG Charlottenburg: Stadtpläne-Abmahnungen III

- AG Charlottenburg: Stadtpläne-Abmahnungen IV

- LG Berlin: Stadtpläne-Abmahnungen V

- AG Charlottenburg: Stadtpläne-Abmahnungen VI


(Bzgl. Höhe des Streitwertes:)

- KG Berlin: Streitwert bei Stadtpläne-Abmahnungen

- OLG Hamburg: Streitwert bei Stadtpläne-Abmahnungen

(Sonstiges:)

- AG Charlottenburg: Gutachten zu Stadtpläne-Abmahnungen

- BGH: Urheberrecht an Stadtplänen

Rechts-News durch­suchen

01. Juni 2026
TikTok gestaltet sein Meldeformular für rechtswidrige Inhalte nicht benutzerfreundlich im Sinne des DSA.
ganzen Text lesen
29. Mai 2026
Käufer bleiben auf dem Schaden sitzen, wenn sie eine manipulierte Rechnung bezahlen. Eine einfache Transportverschlüsselung reicht für die Übersendung…
ganzen Text lesen
28. Mai 2026
Eigentümer darf Online-Innenfotos eines Maklers ohne Zustimmung verbieten.
ganzen Text lesen
28. Mai 2026
Ein Teleshopping-Sender hat keinen Anspruch auf Aufnahme in die Public-Value-Liste, weil sein Programm die gesetzlichen Vielfaltkriterien nicht…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen