Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Düsseldorf: Stadtpläne-Abmahnungen VII

Das LG Düsseldorf (Beschl. v. 26.10.2005 - Az.: 12 0 446/05) hat dem Themenbereich "Internet-Stadtpläne und Abmahnungen" eine weitere Entscheidung hinzugefügt.

Zunächst stellen die Richter fest, dass der verschuldenslose Anspruch sich auch gegen diejenige Person richte, die von der Veröffentlichung gar keine Kenntnis hatte:

"Der Antragsgegner hat die Urheberrechte der Antragstellerin durch das Zugänglichmachen der Karte über seine Homepage www.(...).de verletzt. Für diese Rechtsverletzung haftet der Antragsgegner auch.

Der urheberrechtliche Unterlassunganspruch richtet sich gegen jeden Verletzer ohne Rücksicht auf dessen Verschulden. Unerheblich ist deshalb, ob das Kartenmaterial dadurch öffentlich zugänglich wurde, dass es sich (...) in einer von ihm erstellten Entwurfsversion, die selbst nicht veröffentlicht werden sollte, auf seinem Server befunden hat.

Denn wie die von der Antragstellerin überreichten Webseiten-Ausdrucke belegen, war das geschützte Kartenmaterial der Antragstellerin jedenfalls über Suchmaschinen auf der Homepage des Antragsgegners öffentlich zugänglich.

Für die hierdurch bewirkte Rechtsverletzung haftet der Antragsgegner auch dann, wenn er - wie er behauptet - von der Abrufbarkeit des Kartenmaterials auf seiner Homepage nichts wusste. Auch der gutgläubige Verwerter, der nicht wusste oder wissen konnte, dass er eine Rechtsverletzung beging, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden; der Anspruch setzt nur voraus, dass eine Rechtsverletzung tatsächlich begangen worden ist (...)"


Als Streitwert sehen die Düsseldorfer Richter eine Summe von 7.000,- EUR (einstweiliger Rechtsschutz!) für angemessen an und liegen damit auf einer Ebene mit dem KG Berlin (10.000,- EUR: Vgl. Kanzlei-Infos v. 22.05.2005) und dem OLG Hamburg (6.000-10.000,- EUR: Vgl. Kanzlei-Infos v. 14.07.2005).


Hinsichtlich der bislang ergangenen Entscheidungen vgl. unsere nachfolgenden Kanzlei-Infos:

(Bzgl. Abmahnkosten und Schadensersatz:)

- AG Charlottenburg: Für Stadtpläne-Abmahnungen nur 100,- EUR Abmahnkosten

- AG Charlottenburg: Stadtpläne-Abmahnungen II

- AG Charlottenburg: Stadtpläne-Abmahnungen III

- AG Charlottenburg: Stadtpläne-Abmahnungen IV

- LG Berlin: Stadtpläne-Abmahnungen V

- AG Charlottenburg: Stadtpläne-Abmahnungen VI


(Bzgl. Höhe des Streitwertes:)

- KG Berlin: Streitwert bei Stadtpläne-Abmahnungen

- OLG Hamburg: Streitwert bei Stadtpläne-Abmahnungen

(Sonstiges:)

- AG Charlottenburg: Gutachten zu Stadtpläne-Abmahnungen

- BGH: Urheberrecht an Stadtplänen

Rechts-News durch­suchen

21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen
20. Juli 2026
Die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung darf nur das Kündigungsformular und die Bestätigungsschaltfläche enthalten, keine Alternativen.
ganzen Text lesen
20. Juli 2026
Wer als gewerblicher Nutzer die AGB von Instagram akzeptiert hat, muss Rechtsstreitigkeiten wegen einer Account-Sperre in Irland und nicht in…
ganzen Text lesen
17. Juli 2026
Wer Schuhe unter einem bestimmten Markennamen bewirbt, aber ein anders gebrandetes Produkt liefert, handelt irreführend und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen