Auf Law-Podcasting.de, dem 1. deutschen Anwalts-Audio-Blog, gibt es heute ein Podcast zum Thema "Ist das Setzen von Links auf fremde Seiten ohne Erlaubnis des Seiteninhabers erlaubt?".
Inhalt:
Die Frage erscheint auf den ersten Blick ein wenig merkwürdig. Die Praxis zeigt aber, dass es viele Seitenbetreiber gibt, die sich über diesen Punkt Gedanken machen. Nicht zuletzt so mancher Hinweis auf einer staatlichen Webseite verunsichert die Internet-User.
So heißt es auf der Webseite des Gesundheitsministeriums wörtlich:
"Wir freuen uns, dass Sie auf unsere Seite einen Link setzen wollen. Diese Erlaubnis ist jederzeit widerrufbar und gilt nur, wenn Sie die nachfolgenden Regeln einhalten: Der Hyperlink kann auf die Startseite oder auf eine einzelne Webseite gesetzt werden. Der Vertragspartner ist verpflichtet die jeweilige Seite vollständig neu zu laden, ohne dass die Zielseite in einen Rahmen gesetzt wird. Der Vertragspartner teilt dem Bundesgesundheitsministeriums innerhalb von 24 Stunden nach Setzen des Links durch eine E-Mail das Setzen des Links bzw. die Freischaltung der betreffenden Seite mit."
Ist eine solche Erklärung wirksam? Oder juristisch ausgemachter Nonsense?
Dieser Frage geht der heutige Podcast nach.