Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Hamburg: Nach 2 Monaten keine Eilbedürftigkeit mehr bei Wettbewerbsverstoß

Das OLG Hamburg (Urt. v. 15.08.2007 - Az. 5 U 173/06) hat entschieden, dass keine Eilbedürftigkeit für eine einstweilige Verfügung besteht, wenn zwischen Kenntniserlangung des Wettbewerbsverstoßes und Einreichung des Antrages bei Gericht 2 Monate vergehen.

"Nach ständiger Rechtsprechung der Wettbewerbssenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts beurteilt sich die Frage, welche Zeiträume noch als dringlichkeitsunschädlich anzusehen sind, nach sämtlichen Umständen des Einzelfalls, z.B. Umfang und Schwierigkeit der Sache, Notwendigkeit weiterer Ermittlungen, Zeitablauf wegen vorgerichtlichen Schriftverkehrs, Häufung von Feiertagen usw..

Danach kann ein Zeitablauf von fast zwei Monaten zwischen der Kenntniserlangung von einem Wettbewerbsverstoß und der Einreichung des Verfügungsantrags in dem einen Fall noch dringlichkeitsunschädlich sein, in dem anderen Fall nicht mehr."


Auf den konkreten Fall übertragen bedeutet dies:

"Vorliegend ist Letzteres der Fall. Es handelt sich um einen durchschnittlich schwierigen Wettbewerbsfall. Zur Ermittlung des Verständnisses der streitgegenständlichen Werbung bedurfte es keinerlei sachverständiger Hilfe, da sich die Werbung an jeden Verbraucher richtet. (...)."

Das OLG Hamburg hat somit die einstweilige Verfügung aufgehoben und den Antrag zurückgewiesen.

Rechts-News durch­suchen

17. September 2026
Wer Ergänzungsfutter für Hunde unter Angabe von unbelegten krankheitsbezogenen Aussagen bewirbt, verstößt gegen das Werbeverbot.
ganzen Text lesen
15. September 2026
Wer als Plattformbetreiber (hier: Wish) Drittangebote so in sein System einbindet, dass die Nutzer ihn als Verkäufer wahrnehmen, haftet…
ganzen Text lesen
04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen