Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Berlin: Durchführung zahlreicher Abmahnverfahren in kurzer Zeit ist rechtsmissbräuchlich

Das LG Berlin (Urt. v. 28.10.2008 - Az.: 16 O 263/08) hat entschieden, dass die Durchführung von 19 Abmahnverfahren wegen Wettbewerbsverletzungen in einem Zeitraum von acht Monaten rechtsmissbräuchlich ist, wenn die Kosten der Rechtsverfolgung den eigenen Umsatz des Abmahnenden im zugrunde liegenden Wettbewerb deutlich übersteigen und lediglich offensichtliche kleine Rechtsverstöße geahndet werden.

Die Klägerin mahnte verschiedene Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in Widerrufsbelehrungen bei einer Vielzahl von Mitbewerbern ab. Die Verstöße waren durchgehend nur minimaler Natur.

Die Richter werteten das Vorgehen der Klägerin als Rechtsmissbrauch. Der finanziellen Belastung durch die Abmahntätigkeit stehe kein adäquates wirtschaftliches Interesse an der Beseitigung der gerügten Wettbewerbsverstöße gegenüber.

Besonders deutlich ergebe sich dies aus dem Verhältnis des sehr geringen Internet-Umsatzes der Klägerin und dem deutlich höheren Umfang der Abmahn- und Prozesstätigkeit.

Rechts-News durch­suchen

16. September 2026
Wer ohne Einwilligung Nutzerdaten an Drittanbieter weitergibt, kann auch nach nationalem Recht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Denn die…
ganzen Text lesen
15. September 2026
Wer als Plattformbetreiber (hier: Wish) Drittangebote so in sein System einbindet, dass die Nutzer ihn als Verkäufer wahrnehmen, haftet…
ganzen Text lesen
14. September 2026
Wenn Telekomanbieter ihre Verträge einseitig ändern wollen, benötigen sie dafür eine eigene rechtliche Grundlage, denn das EU-Recht räumt ihnen dieses…
ganzen Text lesen
11. September 2026
Wer eine anonyme Bewertung beanstandet, hat Anspruch auf Einsicht in die Unterlagen des Online-Portalbetreibers.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen