Das OLG Stuttgart (Urt. v. 19.03.2009 - Az.: 2 U 47/08) hat auch in 2. Instanz dem Württembergischen Fußballverband Recht gegeben und dem Fußball-Onlineportal „hartplatzhelden.de“ verboten, Filmszenen aus Amateurspielen zu zeigen.
Das Verhalten des beklagten Portal-Betreibers stelle eine unlautere Nachahmung und damit einen Wettbewerbsverstoß dar, da auf der Internetseite nur Leistungen platziert würden, die ausschließlich der Kläger als alleiniger Rechteinhaber verwerten dürfe.
Zwar stelle ein Sportereignis wie ein Fußballspiel als solches noch keinen wirtschaftlichen Wert dar. Die Wahrnehmung des Spiels im Internet aber sei kommerziell verwertbar.
Die Richter verboten daher dem Beklagten, Amateur-Fussballspiele online zu zeigen