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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Online-Rollenspiel "Runes of Magic": Unzulässige Werbung gegenüber Kindern

Der BGH (Urt. v. 17.7.2013 - Az.: I ZR 34/12) hat entschieden, dass der Anbieter Gameforge im Rahmen seines Online-Fantasy-Rollenspiels nicht mit dem "Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse Etwas" werben darf. Unter dem Slogan befand sich der Text "Deinen Charakter aufzuwerten", der mit einem Link versehen war, der den Nutzer zum konkreten kostenpflichtigen Angebot führte.

Die Vorinstanzen - das LG Berlin und das KG Berlin - hatten die Werbung noch für zulässig erachtet.

Der BGH entschied nun anders und sah eine unzulässige Werbung gegenüber Kindern und Jugendlichen (<link http: www.gesetze-im-internet.de uwg_2004 anhang_26.html _blank external-link-new-window>Nr.28 des Anhangs zu § 3 Abs.3 UWG und <link http: www.gesetze-im-internet.de uwg_2004 __4.html _blank external-link-new-window>§ 4 Nr.1 UWG).

Das eigentliche Spiel "Runes of Magic" ist zwar kostenlos nutzbar, für die zahlreichen Erweiterungen fallen jedoch nicht unerhebliche Entgelte an. Da hier gezielt Kinder und Jugendliche zum Kauf angesprochen würden, sei diese Art der Werbung unzulässig.

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