Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Charlottenburg: Verbotener Bot-Einsatz führt zur außerordentlichen Kündigung eines MMOG-Accounts

Der Betreiber eines Massively Multiplayer Online Game (MMOG) kann einem Nutzer außerordentlich kündigen, wenn dieser durch die Registrierung mehrerer Accounts gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt (AG Charlottenburg, Urt. v. 04.05.2012 - Az.: 208 C 42/11).

Die Beklagte betrieb ein Online-Rollenspiel, für das ca. 5 Millionen Nutzer weltweit registriert sind. Es handelte sich um ein Massively Multiplayer Online Game (MMOG). Das Spiel war kostenlos nutzbar. Die Beklagte finanzierte ihre Aktivitäten durch kostenpflichtige Zusatzleistungen, die in einem Item-Shop angeboten werden, z.B. den Kauf von Ausrüstungen oder Reittieren. Abgerechnet wurde dabei in der Einheit "Gold".

Der Kläger war einfacher Nutzer und hatte sich mehrere Accounts bei der Beklagten angelegt. Auf der Mehrzahl dieser Accounts setzte der Kläger unerlaubt Bots ein, um so "Gold" zu generieren.

Da dieses Verhalten gegen die aktuellen AGB der Beklagten verstoßen habe, sei die außerordentliche Kündigung gerechtfertigt, so das AG Charlottenburg.

Rechts-News durch­suchen

23. Juli 2026
Wer Partnerkanäle auf seiner Online-Plattform prüft und an deren Werbeeinnahmen beteiligt ist, verliert den Schutz des EU-Haftungsprivilegs für…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Wer durch eine versehentliche Datenweitergabe seiner Bank einen echten Nachteil erleidet, hat Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach der…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen