Das OLG Jena <link http: www.online-und-recht.de urteile e-mail-werbung-trotz-fehlender-einverstaendniserklaerung-zulaessig-2-u-88-10-oberlandesgericht-gera-20100421.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 21.04.2010 - Az.: 2 U 88/10) hat entschieden, dass eine Opt-Out-Klausel für E-Mail-Werbung unzulässig ist.
Ein Unternehmen verwendete gegenüber seinen Kunden bei der Bestellung u.a. nachfolgenden Einwilligungserklärung:
"Mit der Verarbeitung und Speicherung meiner Daten zum Zwecke des Newsletters bin ich einverstanden. Meine E-Mail-Adresse wird nicht an andere Unternehmen weitergegeben. Mir ist bekannt, dass ich die Einwilligung jederzeit und ohne Kosten widerrufen kann."
Die Checkbox war vorselektiert.
Die Richter des OLG Jena stuften dies als rechtswidrig ein. Eine Opt-Out-Regelung für den Bereich der E-Mail-Werbung sei rechtswidrig. Nach ständiger Rechtsprechung bedürfe es vielmehr einer ausdrücklichen EInwilligung, so dass nur ein Opt-In die gesetzlichen Anforderungen erfülle.
Daher sei die Versendung von Newslettern an Kunden wettbewerbswidrig.