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Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Heilbronn: Werbebegriff "Taxi" darf nicht von Mietwagenunternehmen benutzt werden

Einem Mietwagen-Unternehmer ist es verboten, in der Werbung den Begriff "Taxi" zu verwenden <link http: www.online-und-recht.de urteile mietwagenunternehmer-darf-nicht-in-online-telefonbuch-mit-taxi-werben-23-o-85-09-landgericht-heilbronn-20090211.html _blank external-link-new-window>(LG Heilbronn, Urt v. 11.02.2009 - Az.: 23 O 85/09).

Der Beklagte betrieb ein Mietwagen-Unternehmen und inserierte für seine DIenstleistungen unter anderem in Telefonbüchern unter dem Schlagwort "Taxi" und "Taxiunternehmen".

Die klägerische Wettbewerbszentrale hielt dies für irreführend und klagte.

Da der Unternehmer nicht vor Gericht erschien, erging ein Versäumnisurteil, in dem das Gericht die Ansicht der Klägerin bestätigte, dass der Beklagte die Öffentlichkeit in die Irre führe, denn zwischen einem Taxi und einem Mietwagen bestünden erhebliche sachliche Unterschiede.

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