Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Zum ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz

Ein Anspruch aus dem ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz setzt voraus, dass das nachgeahmte Produkt wettbewerbliche Eigenart aufweist und besondere Umstände (z.B. eine vermeidbare Herkunftstäuschung oder eine unangemessene Beeinträchtigung der Wertschätzung) hinzutreten (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 04.10.2018 - Az.: 6 U 179/17).

Es ging um die Frage, welche Voraussetzungen für einen Anspruch aus dem ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz vorliegen müssen. Es ging dabei u.a. um die Nachahmung von Dübeln, sogenannten Steckdübeln.

Eine Wettbewerbsverletzung liege, so die Richter, immer dann vor, wenn das nachgeahmte Produkt eine Eigenart aufweise und weitere, besondere Umstände gegeben seien. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn eine vermeidbare Täuschung über die betriebliche Herkunft bestünde oder eine unangemessene Beeinträchtigung oder Ausnutzung der Wertschätzung des nachgeahmten Produkts zu bejahen sei.

Dabei bestünde, so die Robenträger, eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme. Dies bedeute: Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme, desto geringer die Anforderungen an die besonderen Umstände, die die Unlauterbarkeit der Nachahmung begründeten.

Im vorliegenden Fall bejahte das Gericht eine besondere wettbewerbsrechtliche Eigenart, da die Ausgestaltung des Produkts nicht technikbedingt sei, sondern auf einer individuellen Gestaltung des Herstellers beruhe. Es bestünde keine technische Notwendigkeit, die Dübel genau auf diese Art und Weise zu fertigen. 

Rechts-News durch­suchen

17. September 2026
Wer Ergänzungsfutter für Hunde unter Angabe von unbelegten krankheitsbezogenen Aussagen bewirbt, verstößt gegen das Werbeverbot.
ganzen Text lesen
15. September 2026
Wer als Plattformbetreiber (hier: Wish) Drittangebote so in sein System einbindet, dass die Nutzer ihn als Verkäufer wahrnehmen, haftet…
ganzen Text lesen
04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen