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Kategorie: Wettbewerbsrecht

BGH: Verbraucherzentrale NRW kann bundesweit abmahnen

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist nicht darauf beschränkt, die Verbraucherinteressen in den Grenzen Nordrhein-Westfalens zu wahren, sondern kann vielmehr bundesweit abmahnen <link http: www.online-und-recht.de urteile verbraucherzentrale-nordrhein-westfalen-darf-bundesweit-taetig-werden-i-zr-229-10-bundesgerichtshof--20110922.html _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 22.09.2011 - Az.: I ZR 229/10).

Die Beklagte war ein Möbelladen und verbreitete im Raum Berlin/Brandenburg eine Werbebroschüre, in der die Preise nicht ordnungsgemäß angegeben waren. Die Verbraucherzentrale NRW mahnte daraufhin das Unternehmen an. Die betroffene Firma war der Ansicht, dass sie lediglich im Berliner Raum tätig sei und somit die nordrhein-westfälischen Verbraucherschützer gar nicht zuständig seien.

Die BGH-Richter sahen dies anders und bejahten vielmehr die Legitimation der Verbraucherzentrale NRW, auch bundesweit gegen Wettbewerbsverstöße vorzugehen.

Eine regionale Beschränkung auf den Schutz der Verbraucher mit einem Bezug zum Bundesland Nordrhein-Westfalen ergebe sich nicht aus der Satzung der Klägerin.

Auch sei der Umstand, dass die Klägerin ihren Sitz in der Landeshauptstadt Düsseldorf habe, für sich gesehen kein Indiz dafür, dass ihr Tätigkeitsbereich nach ihrer Satzung regional beschränkt sei.

Jede entgegenstehende Annahme führe zu nicht unerheblichen Abgrenzungsproblemen. Die zunehmende Verbesserung der Verkehrs- und Kommunikationswege bedinge immer häufiger Fälle, in denen außerhalb von Nordrhein-Westfalen vorgenommene geschäftliche Handlungen auf in Nordrhein-Westfalen ansässige Verbraucher nachteilige Auswirkungen hätten.

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