In einem jahrelangen Rechtsstreit hat das BVerfG <link http: www.online-und-recht.de urteile musikindustrie-unterliegt-heise-zeitschriften-verlag-im-verfahren-anydvd-1-bvr-1248-11-bundesverfassungsgericht--20111215.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 15.12.2011 - Az.: 1 BvR 1248/11) das endgültige Machtwort gesprochen und die "AnyDVD"-Entscheidung des BGH für nicht zu beanstanden erklärt.
Inhaltlich ging es um die Frage, ob ein Online-Magazin (hier: Heise Online) im Rahmen seiner Berichterstattung auf eine urheberrechtswidrige Webseite verlinken darf.
Die führenden Musik-Labels mahnten den Heise Zeitschriften Verlag im Jahre 2005 wegen eines Online-Artikels ab. Der Verlag hatte darin auf die Webseite des ausländischen Anbieters Slysoft verlinkt, der die nach dem deutschen Urheberrecht rechtswidrige Software AnyDVD herausgab. Mittels dieses Tools war es möglich, kopiergeschützte Medienträger zu vervielfältigen.
Der BGH entschied Ende 2010 <link http: www.online-und-recht.de urteile heise-haftet-nicht-fuer-links-auf-urheberrechtswidrige-seite-i-zr-191-08-bundesgerichtshof--20101014.html _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 14.10.2010 - Az.: I ZR 191/08), dass sich der Verlag auf die Presse- und Meinungsfreiheit berufen könne und daher die Verlinkung im Rahmen der Berichterstattung erlaubt sei.