Der Verkauf von Dosen ohne die gesetzlich vorgeschriebene Erhebung von Pfand ist rechtswidrig und ein Wettbewerbsverstoß <link http: www.online-und-recht.de urteile wettbewerbsverstoss-bei-dosenverkauf-ohne-pfanderhebung-38-o-26-10-landgericht-duesseldorf-20101029.html _blank external-link-new-window>(LG Düsseldorf, Urt. v. 29.10.2010 - Az.: 38 O 26/10).
Der Beklagte vertrieb ein Erfrischungsgetränk in Dosen, ohne Pfand zu erheben. Der klägerische Wettbewerbsverein sah hierin einen Rechtsverstoß.
Diese Ansicht bestätigten die Düsseldorfer Richter.
Die Verpackungsverordnung, so die Robenträger, schreibe vor, dass Pfand erhoben werde müsse. Da dies nicht geschehen sei, werde gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen.
Hierin liege zugleich eine Wettbewerbsverletzung. Da bei Nicht-Erhebung des Pfandes die Ware billiger sei, entstehe im direkten Abverkauf ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.