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Kategorie: Onlinerecht

AG Halle: Verkaufsangaben in Online-Portal maßgeblich für Vertragsauslegung

Der Inhalt eines Verkaufsangebots auf einem Online-Portal ist mit entscheidend für die Frage, ob der Verkäufer gewerblich oder privat handelt <link http: www.online-und-recht.de urteile angaben-in-online-inserat-bei-vertragsauslegung-ueber-gebrauchtwagenverkauf-heranzuziehen-93-c-230-10-amtsgericht-halle-20110317.html _blank external-link-new-window>(AG Halle, Urt. v. 17.03.2011 - Az.: 93 C 230/10).

Der Kläger erwarb auf einem Online-Plattform einen Gebrauchtwagen. Als Verkäufer wurde dort ein gewerblicher Autohandel angegeben. Nachdem der Kläger später den Wagen Probe gefahren hatte, schloss er einige Tage später den Kaufvertrag mit dem Beklagten. Der Vertrag wurde als "Privatkauf" bezeichnet und sämtliche Gewährleistungsansprüche wurden ausgeschlossen.

Als es zum Gewährleistungsfall kam, wollte der Kläger vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Beklagte lehnte dies ab und verwies auf den Haftungsausschluss.

Das Gericht gab der Klage statt.

Der vereinbarte Ausschluss sei unwirksam, so das Gericht. Denn bei dem Verkäufer habe es sich um einen Unternehmer gehandelt, der die Gewährleistung nicht habe ausschließen können.

Für diese Beurteilung spreche der Inhalt des Online-Angebots, wo ausdrücklich ein gewerblicher Händler als Verkäufer angegeben wurde. Daran ändere auch nichts, dass die Parteien für ihren Kontrakt später die Bezeichnung "Privatkauf" gewählt hätten.

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