Verstößt ein Unternehmer gegen die Regelungen einen freiwilligen Selbstverhaltenskodex, so begründet dies nicht automatisch einen Wettbewerbsverstoß <link http: www.online-und-recht.de urteile verstoss-gegen-verhaltenskodex-impliziert-nicht-wettbewerbsverstoss-i-zr-157-08-bundesgerichtshof--20100909.html _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 09.09.2010 - Az.: I ZR 157/08).
Kläger war der Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie. Dieser hatte in der Vergangenheit einen freiwiiligen Selbstverhaltenskodex aufgestellt. Der Beklagte, der nicht Mitglied im klägerischen Verein war, verstieß gegen diese Vorschriften.
Gleichwohl verneinten die Richter eine Wettbewerbsverletzung.
Freiwillige Kodizes hätten nicht die Wirkung einer gesetzlichen Regelungen, sondern enthielten allenfalls eine gewisse Indizwirkung für ein unlauteres Verhalten. Insofern sei im vorliegenden Fall der Verstoß gegen den Kodex nicht automatisch ein Rechtsverstoß.