Das OLG Brandenburg <link http: www.online-und-recht.de urteile zulaessige-ebay-account-sperrung-bei-beeinflussung-der-auktion-kart-w-11-09-oberlandesgericht-brandenburg-20090617.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 17.06.2009 - Az.: Kart W 11/09) hat bestätigt, dass das Online-Auktionshaus eBay berechtigt ist, den Account eines Kunden sofort zu sperren, wenn dieser die Auktionsergebnisse versucht zu manipulieren.
eBay stellte fest, dass die Klägerin, die Kundin auf dem bekannten Online-Portal war, ihre Mitarbeiter mitbieten ließ und so künstlich den Verkaufspreis in die Höhe trieb. Wenn sich kein Dritter fand, der die Ware erwarb, wurde der Kauf rückabgewickelt, um die Transaktionsgebühren zu sparen.
eBay sperrte daraufhin den Account der Klägerin. Diese zog gegen die Sperrung vor Gericht.
Und verlor. Die Brandenburger Richter sahen die sofortige Sperrung als gerechtfertigt an. Das Verhalten der Klägerin bzw. ihrer Mitarbeiter verstoße grob gegen die eBay-Regelungen, wo ausdrücklich ein solches Verhalten verboten wurde.
Diese AGB-Regelung sei auch wirksam, denn nur so könne eBay auch gewährleisten, dass die Versteigerungen fair blieben und nicht extremen Manipulationen ausgesetzt seien.