Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Karlsruhe: Vertragsklausel der EnBW zu Ladesäulenblockiergebühr wirksam

Klage eines E-Autofahrers gegen EnBW-AGB über 19,80 EUR Blockiergebühren abgewiesen.

Das Amtsgericht Karlsruhe hat die Klage eines E-Autofahrers gegen die EnBW auf Rückzahlung von Blockiergebühren abgewiesen. 

Die Blockiergebühren in Höhe von insgesamt 19,80 EUR waren wegen Überschreitung der zulässigen Höchststandzeit an Ladesäulen der EnBW an drei verschiedenen Terminen im März 2022 angefallen. 

Die Blockiergebühr ist nach den Bedingungen des ADAC e-Charge Tarifs, der von der EnBW angeboten wird, ab einer Standzeit von mehr als 240 Minuten fällig. Ab diesem Zeitpunkt sind 12 Cent pro Minute zu zahlen, maximal jedoch 12 EUR. Auf die Blockiergebühr wird sowohl beim Abschluss des Tarifs als auch beim Start des Ladevorgangs hingewiesen. Der Kläger hatte diesen Bedingungen bei Nutzung der App zugestimmt. 

Der Kläger hatte argumentiert die Klausel sei unwirksam. Im Übrigen verlangten andere Anbieter keine Blockiergebühr. 

Nach Auffassung des Amtsgerichts ist die Klausel wirksam, da das Interesse der EnBW die Ladesäule zeitnah weiteren Kunden zur Verfügung stellen zu können, berechtigt ist. 

Die Entscheidung erging ohne mündliche Verhandlung. Sie ist rechtskräftig.

Amtsgericht Karlsruhe, Urteil vom 04.01.2024, 6 C 184/23

Quelle: Pressemitteilung des AG Karlsruhe v. 24.01.2024

Rechts-News durch­suchen

17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Wer online gezielt ein Tesla-Auto kauft, den Preis kennt und das Fahrzeug jahrelang nutzt, kann sich nicht nachträglich auf einen falsch beschrifteten…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Ein Telekommunikationsanbieter darf Kündigungs- und Portierungsaufträge von Neukunden weiterleiten, sofern ein wirksamer Vertrag vorliegt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen