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Kategorie: Onlinerecht

AG Lemgo: Wegen Facebook-Posting mit neuem Lebenspartner kein Ausschluss des Ehegatten-Unterhalts

Die Veröffentlichung von Fotos eines Ehegatten mit seinem neuen Lebenspartner auf Facebook führt nicht zum Ausschluss oder zur Beschränkung des Trennungsunterhalts bei Ehegatten (AG Lemgo, Beschl. v. 08.06.2016 - Az.: 8 F 43/15).

Die Antragstellerin und der Antragsgegner waren noch verheiratet, lebten jedoch getrennt voneinander. Die Antragstellerin begehrte nun die Zahlung von Trennungsunterhalt.

Der Antragsgegner meinte, dieser Anspruch sei verwirkt, da die Antragstellerin auf Facebook Fotos mit ihrem neuen Lebensgefährten veröffentlicht habe und sich damit grob unbillig verhalten habe.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.

Die Veröffentlichung eines Fotos mit dem neuen Partner mag zwar nicht nötig und nicht gerade geschmackvoll gewesen sein, so das Gericht wörtlich. Es sei aber heute allgemein üblich, Umstände seines Privatlebens in den sozialen Netzwerken zugänglich zu machen.

Eine schwerwiegende Verunglimpfung des Antragsgegners - zumal unter Berücksichtigung des Umstandes seiner eigenen Beziehung zu einer anderen Partnerin - liege daher nicht vor.

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