Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG München: Werbe-Einwilligung des Pay-TV-Anbieters Sky rechtswidrig

Die Werbe-Einwilligung des Pay-TV-Anbieters Sky ist rechtswidrig, da keine gesonderte Zustimmungshandlung eingeholt wird <link http: www.adresshandel-und-recht.de urteile einwilligunserklaerung-in-werbung-bei-sky-rechtswidrig-6-u-4039-10-oberlandesgericht-muenchen-20110721.html _blank external-link-new-window>(OLG München, Urt. v. 21.07.2011 - Az.: 6 U 4039/10).

Der bekannte Pay-TV-Anbieter hatte die Kundenanmeldung bei sich wie folgt ausgestaltet:

"[ ] Von den AGB von Sky, von Kabel Deutschland sowie der Widerrufsbelehrung und der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung habe ich Kenntnis genommen und bestätige dies mit Absendung des Formulars."

(aus der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung:)

"Der Abonnent willigt mit Abschluss dieses Abonnementvertrages ein, dass Sky die angegebenen personenbezogenen Daten auch zu Marketingzwecken für eigene Produktangebote per Telefon, SMS, E-Mail und Post sowie zur Marktforschung nutzen darf."

Die Münchener Richter stuften diese Ausgestaltung als rechtswidrig ein.

Entsprechend den Vorgaben, die der BGH in seiner <link http: www.adresshandel-und-recht.de urteile bundesgerichtshof--20080716.html _blank external-link-new-window>"Payback"-Entscheidung aufgestellt habe, bedürfe es für eine wettbewerbsrechtliche Werbe-Einwilligung einer gesonderten Zustimmung. 

Es reichte nicht aus, dass - wie im vorliegenden Fall - unterschiedliche Erklärungen miteinander vermischt werden. Vielmehr hätte es einer eigenen, autonomen Zustimmung bedurft.

 

Rechts-News durch­suchen

17. Juli 2026
Wer Schuhe unter einem bestimmten Markennamen bewirbt, aber ein anders gebrandetes Produkt liefert, handelt irreführend und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
15. Juli 2026
Eine AGB-Klausel, die es dem Mobilfunkanbieter Telefónica Verträge mit einer Mindestlaufzeit jederzeit vorzeitig einseitig zu kündigen, benachteiligt…
ganzen Text lesen
14. Juli 2026
Wer die Pflichtvorgaben der General Product Safety Regulation (GPRS) nicht einhält, handelt wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
09. Juli 2026
Hinweise wie „Stark nachgefragt" und „Überleg nicht zu lange" sind auf Online-Reiseportalen erlaubt, denn sie drängen Nutzer nicht in unzulässiger…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen