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Kategorie: Onlinerecht

LG Frankfurt a.M.: Werbung für Kinderpudding "Alete Milch Minis" wettbewerbswidrig

Die Werbung für den Kinderpudding "Alete Milch Minis" ist wettbewerbswidrig <link http: www.online-und-recht.de urteile gesundheitswerbung-fuer-kinderpudding-alete-milch-minis-wettbewerbswidrig-landgericht-frankfurt_am-20160210 _blank external-link-new-window>(LG Frankfurt a.M., Urt. v. 10.02.2016 - Az.: 2-06 O 337/15).

Es ging um die nachfolgenden Werbeaussage für den Kinderpudding "Alete Milch Minis":

"...Zink für starke Knochen & gesundes Wachstum"
"Zink fördert gesundes Wachstum"
"Calcium für starke Knochen"
"Calcium ... wichtig für starke Knochen"

Die Frankfurter Richter stuften diese Erklärungen als nicht erlaubt ein, da sie nicht nach der Health Claims Verordnung zugelassen seien. Insofern handle es sich um verbotene Aussagen, deren Wiedergabe einen Wettbewerbsverstoß begründe.

Darüber hinaus verstoße die Beklagte auch deswegen gegen geltendes Recht, weil sie es unterlassen habe, auf die Bedeutung einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung und einer gesunden Lebensweise auf den Packungen hinzuweisen. Ein solcher Hinweise sei rechtlich vorgeschrieben, im vorliegenden Fall jedoch unterlassen worden.

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