Kurzbeschreibung: Der 6. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat mit Beschluss vom 15.07.2009 im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes das Werbeverbot für Sportwetten beim Tennisturnier ?Mercedescup? auf dem Gelände des TC Weißenhof bestätigt. Dieses findet noch bis zum 19.07.2009 in Stuttgart statt.
Das Regierungspräsidium hatte der Veranstalterin des Turniers (Antragstellerin) untersagt, für den Premiumsponsor - ein maltesisches Unternehmen aus einer Sportwetten anbietenden Unternehmensgruppe - Werbung zu machen.
Mit ihrem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz machte die Antragstellerin geltend, das staatliche Monopol für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten verstoße gegen EG-Recht und das Grundgesetz. Zudem sei die Untersagung rechtswidrig, weil das maltesische Unternehmen nur Sponsor sei und das Werbeverbot des Glücksspielstaatsvertrags daher nicht gelte.
Diesem Antrag hat das Verwaltungsgericht stattgegeben und die Auffassung vertreten, der Glücksspielstaatvertrag sei mit der im EG-Vertrag garantierten Dienstleistungsfreiheit nicht vereinbar. Auf die Beschwerde des Regierungspräsidiums hat der VGH den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt. Er ist im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung (vgl. Pressemitteilung vom 26.02.2009) der Auffassung der Antragstellerin zum staatlichen Sportwettenmonopol und zum Werbeverbot des Glücksspielstaatsvertrags nicht gefolgt.
Der Beschluss ist unanfechtbar (Az.: 6 S 1565/09).
Quelle: Pressemitteilung des VGH Mannheim v. 16.07.2009