Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Schleswig: Werbung für therapeutische Reise zu "Geistheilern" unzulässig

Das OLG Schleswig hat entschieden <link http: www.heilmittel-und-recht.de urteile wettbewerbsverstoss-bei-werbung-fuer-reiseangebot-geist-chirurgie-6-u-42-09-oberlandesgericht-schleswig-20100610.html _blank external-link-new-window>(Beschl. vom 10.06.2010 - Az.: 6 U 42/09), dass die Bewerbung einer Auslandsreise zu so genannten Geistheilern gegen das Heilmittelwerberecht verstößt, wenn ein Behandlungserfolg als sicher dargestellt wird.

Die Beklagte, ein Verein, hatte eine "Therapeutische Reise auf die Philippinen beworben. In der Anzeige führte sie unter anderem folgendes aus:

"Es wird ein Forschungsprojekt durchgeführ,t um die außergewöhnlichen Erfolge dortiger Heiler zu dokumentieren und denen zu helfen, die bisher auf dem Gesundheitsweg nicht weiter kamen……..

Die tieffrommen katholischen Heiler auf den Philippinen sind hellsichtig und können die Ursachen erkennen, bevor sie die Störfelder, Tumore oder Fremdeinflüsse schmerzlos aus dem Körper ziehen".

Gegen diese Werbung hatte der Kläger beim LG Lübeck eine einstweilige Verfügung erwirkt. Diese wurde auch auf die Berufung der Beklagten hin vom OLG Schleswig bestätigt.

Die Aussagen der Beklagten in der Werbung verstehe der durchschnittlich informierte Verbraucher dahingehend, dass die „Behandlungen“ einen Erfolg bewirkten.

Der Kläger habe dargelegt, dass der gesundheitsbezogenen Werbeaussage der Beklagten jede wissenschaftliche Grundlage fehle. Dem habe die Beklagte nicht ausreichend entgegentreten können.

Insgesamt werde von der Beklagten mittels der Gestaltung der Anzeige die Ahnungslosigkeit der Patienten in unlauterer Weise bewusst ausgenutzt.

Anmerkung RA Menke:
Der vorliegenden Entscheidung des OLG Schleswig ist nicht nur uneingeschränkt zuzustimmen. Sie zeigt vor allen Dingen auch, wie groß der Anwendungsbereich des Heilmittelwerberechts ist. Nicht jeder objektive Dritte würde sofort darauf kommen, dass durch die Bewerbung einer Reise Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) verletzt sein könnten.

Diesbezüglich ist jedoch stets zu beachten, dass Werbungen für:

1. Arzneimittel
2. Medizinprodukte
3. Mittel, Behandlungen sowie Verfahren zur Beseitigung von Krankheiten

unter den Anwendungsbereich des HWG fallen.

Dies sollte jeder, der mit einem auch noch so geringen Gesundheitsbezug wirbt, stets im Hinterkopf haben.

Rechts-News durch­suchen

05. Oktober 2026
Unklar formulierte AGB-Klauseln zur Preiserhöhung benachteiligen Verbraucher unangemessen und sind deshalb unwirksam.
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen