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Kategorie: Onlinerecht

OLG Celle: Werbung mit Langlebigkeit irreführend, wenn nicht das gesamte Produkt betreffend

Es ist irreführend, wenn ein Unternehmen mit der Aussage "Langlebigkeit, 300 Mio. Aufnahmezyklen" bzw. "600 Mio. Aufnahmezyklen" für einen Scanner wirbt, die Angabe sich aber nur einzelne Bauteile des Produktes bezieht und nicht auf die Ware insgesamt <link http: www.online-und-recht.de urteile irrefuehrende-werbung-mit-der-langlebigkeit-von-produkten-hier-scannern-oberlandesgericht-celle-20150122 _blank external-link-new-window>(OLG Celle, Urt. v. 22.01.2015 - Az.: 13 U 25/14).

Die Beklagte warb für ihre Scanner mit der Aussage "Langlebigkeit, 300 Mio. Aufnahmezyklen" bzw. "600 Mio. Aufnahmezyklen" in Werbeprospekten. Diese Angaben bezogen sich jedoch nur auf einzelne Bauteile (hier: Sensor bzw. Optik des Scanners). Das Gerät an sich, d.h. die sonstigen Bauteile, hatten einen deutlich kürzeren Lebenszyklus.

Das OLG Celle stufte diese Handlung als irreführend ein. Bei der Art der Bewerbung entstehe der Eindruck, dass das Gerät an sich eine derartige lange Lebensdauer habe, nicht nur einzelne Teile. Insofern werde der Verbraucher über wesentliche Eigenschaften der Waren getäuscht.

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