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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: 10.000 EUR Streitwert für Filmwerk bei Internet-Urheberrechtsverstößen

Das LG Hamburg hat in einer aktuellen Entscheidung <link http: www.online-und-recht.de urteile streitwert-pro-film-bei-10000-eur-in-p2p-faellen-308-o-321-10-landgericht-hamburg-20101209.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 09.12.2010 - Az.: 308 O 321/10) noch einmal bekräftigt, dass ein Streitwert von 10.000,- EUR pro Film rechtlich nicht zu beanstanden ist.

Es ging um die unerlaubte Verwertung eines Filmwerkes im privaten Bereich. Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens setzte das Gericht den Streitwert von 10.000,- EUR an. Hiergegen wandte sich der Antragsgegner und legte Streitwertbeschwerde ein.

Die Hamburger Richter wiesen den Antrag zurück.

Der festgesetzte Betrag sei mehr als angemessen und verhältnismäßig, zumal wenn man davon ausgehe, dass der Film sich erst wenige Wochen auf dem Markt befinde und demnach die Intensität der Rechtsverletzung besonders hoch sei. Der festgesetzte Streitwert sei daher, im Gegenteil, vielmehr "sehr maßvoll".

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