Der Begriff “Nordic Wood” kann nicht als Marke für den Bereich Baumaterialien eingetragen werden, da ihm die Unterscheidungskraft fehlt (BPatG, Urt. v. 25.07.2025 - Az.: 28 W (pat) 15/21).
Ein Unternehmen wollte die Bezeichnung “Nordic Wood” als Wortmarke eintragen lassen. Die Marke sollte für Baumaterialien, Bauleistungen und Beratungsdienste im Bauwesen verwendet werden.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) lehnte die Anmeldung jedoch mit der Begründung ab, dass die Marke keine Unterscheidungskraft habe und ein Freihaltebedürfnis bestehe. Dagegen wehrte sich die Firma vor Gericht.
Das BPatG wies die Beschwerde ab, da es die Ausführungen des DPMA als zutreffend bewertete.
Die Bezeichnung “Nordic Wood” sei nicht schutzfähig, da sie lediglich die Herkunft und Art des verwendeten Holzes beschreibe. Der Begriff werde von den angesprochenen Verkehrskreisen - etwa Bauherren und Fachleuten - als Hinweis auf Holz aus Nordeuropa verstanden.
Er setze sich aus den englischen Begriffen “nordic” (nordisch) und “wood” (Holz) zusammen und weise keinerlei fantasievolle oder ungewöhnliche Bedeutung auf. Auch sei das Wortzeichen bereits vor dem Anmeldedatum in der Fachsprache zur Beschreibung von Hölzern aus Skandinavien und ähnlichen Regionen verwendet worden:
"Die maßgeblichen Verkehrskreise werden daher die Wortkombination „Nordic Wood“ ohne gedankliche Zwischenschritte im Sinne von „nordisches Holz“ bzw. „nordische Hölzer“ verstehen und bereits zum Anmeldezeitpunkt verstanden haben.
Die Begriffe „nordisches Holz“ und „nordische Hölzer“ wurden in den vorliegend angesprochenen Verkehrskreisen auch vor dem maßgeblichen Anmeldetag beschreibend verwendet."