Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

EuGH: Das Setzen von Cookies erfordert die aktive Einwilligung des Internetnutzers

Das Setzen von Cookies erfordert die aktive Einwilligung des Internetnutzers: Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen genügt daher nicht

Der deutsche Bundesverband der Verbraucherverbände wendet sich vor den deutschen Gerichten dagegen, dass die deutsche Planet49 GmbH bei Online-Gewinnspielen zu Werbezwecken ein Ankreuzkästchen mit einem voreingestellten Häkchen verwendet, mit dem Internetnutzer, die an einem solchen Gewinnspiel teilnehmen möchten, ihre Einwilligung in das Speichern von Cookies erklären. Die Cookies dienen zur Sammlung von Informationen zu Werbezwecken für Produkte der Partner der Planet49 GmbH.

Der Bundesgerichtshof (Deutschland) ersucht den Gerichtshof um die Auslegung des Unionsrechts über den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation.

Mit seinem heutigen Urteil entscheidet der Gerichtshof, dass die für die Speicherung und den Abruf von Cookies auf dem Gerät des Besuchers einer Website erforderliche Einwilligung durch ein voreingestelltes Ankreuzkästchen, das der Nutzer zur Verweigerung seiner Einwilligung abwählen muss, nicht wirksam erteilt wird.

Es macht insoweit keinen Unterschied, ob es sich bei den im Gerät des Nutzers gespeicherten oder abgerufenen Informationen um personenbezogene Daten handelt oder nicht. Das Unionsrecht soll den Nutzer nämlich vor jedem Eingriff in seine Privatsphäre schützen, insbesondere gegen die Gefahr, dass „Hidden Identifiers“ oder ähnliche Instrumente in sein Gerät eindringen.

Der Gerichtshof stellt klar, dass die Einwilligung für den konkreten Fall erteilt werden muss. Die Betätigung der Schaltfläche für die Teilnahme am Gewinnspiel stellt deshalb noch keine wirksame Einwilligung des Nutzers in die Speicherung von Cookies dar.

Der Gerichtshof stellt ferner klar, dass der Diensteanbieter gegenüber dem Nutzer hinsichtlich der Cookies u. a. Angaben zur Funktionsdauer und zur Zugriffsmöglichkeit Dritter machen muss.

Urteil in der Rechtssache C-673/17

Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. / Planet49 GmbH

Quelle: Pressemitteilung des EuGH v. 01.10.2019

Rechts-News durch­suchen

11. Februar 2026
Aldi Süd darf Aktions-Kaffee aus Konzernröstereien in Aktionswochen unter Herstellungskosten verkaufen und verstößt nicht kartellrechtliche…
ganzen Text lesen
10. Februar 2026
Ein Unternehmen (hier: für Treppenlifte) muss bei einem fairen Kulanzangebot keine detaillierte Kostenaufstellung offenlegen, solange keine…
ganzen Text lesen
10. Februar 2026
Zeitlich befristete Tarife dürfen nicht ständig mit neuem Countdown als Aktion beworben werden, wenn Preis und Leistung gleich bleiben.
ganzen Text lesen
09. Februar 2026
Ein Arzt darf auf Instagram keine Produktwerbung machen, wenn er sich dabei erkennbar als Arzt präsentiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen