Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: „Galaxy Tab 7.7“ verboten – „Galaxy Tab 10.1 N“ erlaubt

In zwei Eilverfahren der Firma Apple Inc., Cupertino, Kalifornien/USA, zum einen gegen die Samsung Electronics GmbH, Schwalbach, um das „Galaxy Tab 10.1 N“ und zum anderen gegen die Samsung Electronics Co. Ltd., Südkorea, um das „Galaxy Tab 7.7“ hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts heute den Vertrieb des „Galaxy Tab 7.7“ in der Europäischen Union (außer Deutschland) verboten, den Vertrieb des „Galaxy Tab 10.1. N“ aber erlaubt.

Hinsichtlich des „Galaxy Tab 10.1 N“ hat der Senat die landgerichtliche Entscheidung bestätigt, wonach das gegenüber dem „Galaxy 10.1“ veränderte Gerät das Apple-„iPad“ weder unerlaubt nachahme noch das Apple-Gemeinschaftsgeschmacksmuster verletze.

Hinsichtlich des „Galaxy Tab 7.7“ ist der Senat davon ausgegangen, dass Samsung das Apple-Gemeinschaftsgeschmacksmuster verletze und hat daher auch der koreanischen Muttergesellschaft einen Vertrieb des „Galaxy Tab 7.7“ in der europäischen Union (außer Deutschland) verboten. Das Landgericht Düsseldorf hatte am 24.10.2011 bereits der deutschen Tochter einen entsprechenden Vertrieb untersagt. Das Landgericht hatte allerdings in Bezug auf die koreanische Muttergesellschaft ein europaweites Verbot abgelehnt, weil – was für eine zulässige Klage ist Deutschland erforderlich ist – die rechtlich selbständige deutsche Tochter keine Niederlassung im Sinne der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung sei. Der  20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts geht hingegen davon aus, dass die deutsche Samsung-Tochter als Niederlassung einzustufen sei. Die Samsung-Tochter erwecke jedenfalls den Anschein, u.a. auf ihrer Internetseite und in den Garantiebedingungen, dass diese für ihre Mutter handele. Das „Galaxy Tab 7.7“ ahme insbesondere mit der Gestaltung der Rückseite und der Seiten – anders als das „Galaxy 10.1“ – das Apple-Gemeinschaftsgeschmacksmuster in unzulässiger Weise nach.

Die beiden Eilentscheidungen sind rechtskräftig.

„Galaxy Tab 10.1 N“: Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I-20 U 35/12, Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 14c O 292/11

„Galaxy Tab 7.7“: Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I-20 W 141/11, Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 14c O 255/11

Quelle: Pressemitteilung des OLG Düsseldorf v. 24.07.2012

Rechts-News durch­suchen

29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen