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Kategorie: Onlinerecht

OLG München: Gewerbliches Ausmaß bei Upload eines Films in P2P-Tauschbörse

Es ist von einem gewerblichem Ausmaß bereits dann auszugehen, wenn ein einziger Film in einer P2P-Tauschbörse in urheberrechtswidriger Weise zum Upload angeboten wird. Der Anbieter einer solchen Filmdatei handelt nicht in gutem Glauben, da er diese einer nahezu unbegrenzten Zahl an Nutzern zur Verfügung stellt <link http: www.online-und-recht.de urteile upload-eines-einzigen-films-stellt-gewerbliches-ausmass-dar-29-w-1268-11-oberlandesgericht-muenchen-20110726.html _blank external-link-new-window>(OLG München, Beschl. v. 26.07.2011 - Az.: 29 W 1268/11).

Auch wenn nur ein einziger Film angeboten worden sei, handle es sich trotz um ein gewerbliches Ausmaß, so die Münchener Richter.

Davon sei vorliegend auszugehen. Der Beklagte habe nicht in gutem Glauben gehandelt, sondern einer nahezu unbegrenzten Zahl an Personen den Film zum Herunterladen angeboten.

Ein solches Verhalten führe, ohne dass es weiterer Umstände bedürfe, automatisch zur Annahme einer Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß. Denn die erfolgte Rechtsverletzung erreiche das gleiche schädigende Ausmaß wie bei einer gewerblichen Nutzung.

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