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Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Upload in P2P-Tauschbörse eines aktuellen und erfolgreichen Films erreicht „gewerbliches Ausmaß“

Der urheberrechtswidrige Upload Films in einer P2P-Tauschbörse eines aktuellen und kommerziell erfolgreichen Films kann das sogenannte "gewerbliche Ausmaß" auch dann erreichen, wenn der Film bereits 11 Monate auf DVD erhältlich ist <link http: www.online-und-recht.de urteile gewerbliches-ausmass-bei-upload-eines-aktuellen-und-erfolgreichen-films-205-o-151-11-landgericht-koeln-20110815.html _blank external-link-new-window>(LG Köln, Beschl. v. 15.08.2011 - Az.: 205 O 151/11).

Ist das urheberrechtlich geschützte Werk (hier: ein Film) ein besonders großer kommerzieller Erfolg, so ist das für den urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruch erforderliche "gewerbliche Ausmaß" auch dann noch erreicht, wenn das Werk bereits 11 Monate auf DVD im Handel vertrieben wird.

Die Richter weichen damit von ihrer bislang relativ starren "6 Monate"-Regelung ab. Die Kölner Gerichte hatten bislang ein "gewerbliches Ausmaß" nur dann bejaht, wenn das Werk bis zu 6 Monate nach der Erstveröffentlichung rechtswidrig verbreitet wurde, so z.B. OLG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile gewerbliches-ausmass-bei-upload-eines-kinofilms-zwei-wochen-nach-offiziellem-filmstart-6-w-182-10-oberlandesgericht-koeln-20101111.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 11.11.2010 - Az.: 6 W 182/10: 2 Wochen nach Kino-Start) oder LG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile upload-eines-einzigen-filmwerks-in-p2p-tauschboerse-erreicht-gewerbliches-ausmass-209-o-238-10-landgericht-koeln-20100728.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 28.07.2010 - Az.: 209 O 238/10).

Von diesem Grundsatz weicht das LG Köln nun ab und bejaht das Kriterium auch dann, wenn das Werk bereits 11 Monate auf DVD publiziert wurde. Die Entscheidung liegt auf einer Linie mit einem aktuellen Beschluss des OLG München <link http: www.online-und-recht.de urteile upload-eines-einzigen-films-stellt-gewerbliches-ausmass-dar-29-w-1268-11-oberlandesgericht-muenchen-20110726.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 26.07.2011 - Az.: 29 W 1268/11).

 

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