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Kategorie: Onlinerecht

LG Mannheim: Informationspflichten eines Onlineshops, der ausländische Lebensmittel importiert

Das LG Mannheim hatte sich mit den Informationspflichten eines Onlineshops zu beschäftigten, der ausländische Lebensmittel nach Deutschland importiert <link http: www.online-und-recht.de urteile pflichtangaben-bei-im-fernabsatz-vertriebenen-tomatensuppen-landgericht-mannheim-20170601 _blank external-link-new-window>(LG Mannheim, Urt. v. 01.06.2017 - Az.: 23 O 73/16).

Beklagter war der Onlineshop americanfood4u.de, der amerikanische Lebensmittel nach Deutschland importierte. Es ging u.a. um ein Tomatensuppen-Konzentrat. 

Die Klägerin monierte, dass auf der Verpackung nicht die Aufbewahrungsbedingungen und den Verzehrzeitraum angegeben sei. Auch informiere der Beklagte auf der Webseite nicht in ausreichender Form darüber, dass er die Waren importiere. Es gebe zwar auf der Startseite den Button "Über uns", auf der über diesen Umstand informiere mehre. Dies genüge jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Das LG Mannheim folgte nur teilweise der Ansicht der Klägerin.

Aufbewahrungspflichten / Angabe Verzehrzeitraum:
Hinsichtlich der Informationen zu den Aufbewahrungsbedingungen und dem Verzehrzeitraum sah das Gericht einen Rechtsverstoß. Das Gesetz verlange, dass beim Online-Vertrieb von Lebensmittel gegebenenfalls besondere Anweisungen für Aufbewahrung und/oder Anweisungen für die Verwendung erfolgten.

Eine solche Pflicht bestehe hier, so die Robenträger. Zwar spreche die Norm nur von "gegebenenfalls". Im vorliegenden Fall sei bei dem Tomatensuppen-Konzentrat aber eine derartige Konstellation gegeben.

Bei entsprechenden Ergänzung der Tomatensuppen-Grundmasse ergeben sich eine Gesamtflüssigkeitsmenge von ca. 0,6 Liter. Gerade bei Single-Haushalten, insbesondere auch bei älteren Menschen, erscheine es sehr als wahrscheinlich, dass der Inhalt der Suppe nicht auf einmal verzehrt werde, sondern Reste zum späteren Verzehr aufgehoben würden.

Zwar würde jedem einleuchten, dass diese Reste nicht ebenso lange haltbar seien wie die ungeöffnete Suppendose. Es sei aber unklar, ob sie im Kühlschrank aufbewahrt werden müsse und wie lange der mögliche Verbrauchszeitraum sei, Insofern seien diese Hinweise geboten.

Angabe der Importeur-Eigenschaft
Anders hingegen bewertete das Gericht die Einhaltung der Importeur-Eigenschaft auf der Homepage. Hier sah das Landgericht Mannheim keine Rechtsverletzung.

Genaue Angaben wie die Unterrichtung zu erfolgen habe, mache das Gericht nicht. Vielmehr at, sieht Artikel 14 LMIV, anders als andere Normen, nicht vor. Allerdings ergeben sich aus dem Wortlaut, dass es sich um ein geeignetes Mittel handeln müsse.

Die von dem Beklagten gewählte Form genüge diesen Anforderungen. Zwar springe die begehrte Information nicht sofort ins Auge. Jedoch handle es sich hierbei um eine Information, die ein Nutzer nur in den wenigstens Fällen überhaupt wissen wolle. Der Suchaufwand, den ein User an erbringen müsse, um an die Auskunft zu gelangen, sei relativ gering. 

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