Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Fürth: Langsame DSL-Geschwindigkeit ist außerordentlicher Kündigungsgrund

Das AG Fürth <link http: www.online-und-recht.de urteile fristlose-kuendigung-bei-nichterreichen-der-vereinbarten-dsl-bandbreite-340-c-3088-08-amtsgericht-fuerth-20090507.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 07.05.2009 - Az.: 340 C 3088/08) hat entschieden, dass ein Kunde, der mit seinem Internet-Provider einen Vertrag über einen DSL 6.000-Zugang hat, den Vertrag fristlos kündigen kann, wenn der Provider tatsächlich nur eine Bandbreite von 3.000 kbit/s bereitstellt.

Der Kläger bestellte bei der Beklagten, einem Internet-Provider, eine Flatrate mit einer Geschwindigkeit von 6.000 kbit/s. Der Zugang wurde gelegt, jedoch bot er nur eine Bandbreite von 3.000 kbit/s.

Auf Nachfrage teilte der Access-Provider mit, dass auf absehbare Zeit keine höheren Zugangsgeschwindigkeiten zugänglich seien. Daraufhin kündigte der Kunde außerordentlich.

Zu Recht wie das AG Fürth nun entschied. Die Anschluss-Geschwindigkeit sei ausdrücklich vereinbart worden, so dass die Beklagte die Leistung schulde. Da dieser Pflicht auf absehbare Zeit nicht nachgekommen war, sei der Kunde zur sofortigen Beendigung des Vertrages berechtigt. 

Den Verweis der Beklagten auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vorsahen, dass die Beklagte nur die am jeweiligen Ort maximal verfügbare Bandbreite schulde, ließ das Gericht nicht gelten. Eine solche Klausel sei unwirksam, weil sie den Kunden, der weiterhin den Preis für die höhere vereinbarte Bandbreite zahlen müsse, unangemessen benachteilige.


Rechts-News durch­suchen

17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Wer online gezielt ein Tesla-Auto kauft, den Preis kennt und das Fahrzeug jahrelang nutzt, kann sich nicht nachträglich auf einen falsch beschrifteten…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Ein Telekommunikationsanbieter darf Kündigungs- und Portierungsaufträge von Neukunden weiterleiten, sofern ein wirksamer Vertrag vorliegt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen