Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Ehingen: Streitwert bei fehlerhaftem DSL-Zugang

Das AG Ehingen (Urt. v. 11.01.2008 - Az.: 1 C 356/07) hat entschieden, dass der Streitwert bei einem fehlerhaften DSL-Zugang bei 1.000,- EUR liegt.

Der Kläger begehrte von der Beklagten die Freischaltung des DSL-Ports an seinem Wohnsitz.

Die Richter zogen bei der Bestimmung des Wertes vergleichbare Streitfälle heran, bei denen ein Mieter auf Errichtung einer Parabolantenne geklagt habe. Grundsätzlich habe dieser Mieter Fernsehprogramme empfangen können, nur eben nicht in dem Umfang wie es durch eine Parabolantenne möglich gewesen wäre. In den Fällen sahen die Richter auch 1.000,- EUR als angemessenen Streitwert an.

Diese Argumentation sei auf den vorliegenden Fall übertragbar. Hier habe der Kläger ebenfalls keinen DSL-Anschluss, jedoch wäre ein Internetzugang über ISDN möglich gewesen, so dass er nicht gänzlich vom Internet ausgeschlossen gewesen war.

Rechts-News durch­suchen

01. Oktober 2026
Wer Daten aus einem KI-Chatbot für personalisierte Werbung nutzt und dabei Alkohol- und Glücksspielkategorien für Minderjährige vorauswählt, muss mit…
ganzen Text lesen
30. September 2026
Auch im Livestream gilt der Persönlichkeitsschutz. Wer private Gespräche heimlich aufzeichnet und die Aufnahmen anschließend veröffentlicht, verletzt…
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer wie Booking.com als Buchungsplattform private Vermieter vermittelt, muss Gästen nach der Buchung sofort deren Namen und Adresse mitteilen.
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen