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Kategorie: Wettbewerbsrecht

LMK beanstandet Radio-Schleichwerbung bei Antenne Koblenz

Die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz hat in ihrer Sitzung am 29. August 2011 gegenüber Antenne Koblenz vier Beanstandungen wegen Verstößen gegen die werberechtlichen Vorschriften im November letzten und Januar diesen Jahres ausgesprochen.

Demnach strahlte der Veranstalter Sponsorhinweise aus, die die gesetzlich vorgeschriebene Länge überschritten und den Eindruck von Werbespots erweckten.

Weiterhin wurde ein Werbespot mehrmals ohne Ankündigung ausgestrahlt. Der Beginn der Hörfunkwerbung muss jedoch durch ein akustisches Signal eindeutig gekennzeichnet sein. Bei dem vorliegendem Spot fehlte ein solches Signal.

In einem weiteren Fall stellte die LMK einen Verstoß gegen das Schleichwerbeverbot fest. Die Vielzahl der werblichen Hinweise auf eine CD konnte nicht mehr redaktionell begründet werden.

Zuletzt verstieß eine Dauerwerbesendung gegen die gesetzlichen Vorschriften. Bei der Ausstrahlung der Sendung fehlte eine Ankündigung als solche, so dass der Zuhörer nicht erkennen konnte, dass es sich um Werbung handelt. Die Sendung war zwar insgesamt werblich, jedoch ließen beispielsweise das Intro im üblichen Stil des Senders einen Informationsbeitrag erwarten. Außerdem wurde die beanstandete Sendung auch von dem in der Sendung dargestellten Unternehmen gesponsert. Dies ist ebenfalls nicht zulässig.

Quelle: Pressemitteilung der LMK v. 29.08.2011

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