Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BGH: Keine zeitliche Begrenzung von Verkaufsaktionen mehr notwendig

Der BGH (Urt. v. 11.9.2008 - Az.: I ZR 120/06: PDF) hat entschieden, dass jede Verkaufsförderungsmaßnahme zeitlich unbegrenzt laufen kann. Eine Pflicht, eine bestimmte Aktion, z.B. einen "Saisonschlussverkauf“, zeitlich zu befristen, sei nach der Liberalisierung des Wettbewerbsrechts nicht mehr gesetzlich vorgesehen.

"Eine Verpflichtung, eine einschränkende Bedingung in Bezug auf die Dauer der Aktion zu schaffen, lässt sich aus der Regelung des § 4 Nr. 4 UWG dagegen nicht herleiten. Sie widerspräche auch der Absicht des Gesetzgebers, der mit dem am 8. Juli 2004 in Kraft getretenen neuen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gerade alle einschränkenden Bedingungen für die Durchführung von Sonderveranstaltungen beseitigen wollte.

Der Kaufmann, der sein Lager – aus welchen Gründen auch immer – leeren will, muss sich daher weder im Blick auf das Transparenzgebot (...) noch im Blick auf das Irreführungsverbot (...) von vornherein auf einen zeitlichen Rahmen festlegen."


Die höchsten deutschen Richter stellen klar, dass dies auch für den Fall zutrifft, wenn lediglich Saisonware veräußert werde:

"Unerheblich ist insbesondere, ob es sich bei den angebotenen Waren um Saisonware handelt, die typischerweise in der ablaufenden oder abgelaufenen Saison benötigt wurde (...)."

Rechts-News durch­suchen

29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen