Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Verlängerung einer zeitlich befristeten Verkaufsaktion wettbewerbswidrig

Die Verlängerung einer zeitlich befristeten Verkaufsaktion ohne besonderen Anlass ist wettbewerbswidrig (LG Hamburg, Urt. v. 17.06.2015 - Az.: 408 HKO 17/14).

Die Beklagte verkaufte Brillen und sonstiges Optikerzubehör. Sie warn mit dem Slogan "Goldwochen bei..." für eine zeitlich befristete Verkaufsaktion, die "nur vom 14.11. bis zum 23.11.2013" gelten sollte".

Nach Ablauf dieses Zeitraumes war die Aktion verlängert worden.

Dies stufte das LG Hamburg als irreführend und somit wettbewerbswidrig ein.

Der Kunde werde durch den künstlich hervorgerufenen Zeitdruck unter Druck gesetzt, in Eile eine Entscheidung zu treffen, ob er von dem Angebot Gebrauch
machen möchte. Tatsächlich bestand hierfür jedoch keinerlei Notwendigkeit, da die Konditionen auch zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar waren.

Ein besonderer Grund, der eine Verlängerung der zeitlich befristeten Werbeveranstaltung rechtfertigen würde, sei nicht ersichtlich.

Rechts-News durch­suchen

12. Februar 2025
Es ist irreführend, wenn online durch eine Fehlermeldung der Eindruck erweckt wird, dass wichtige Informationen nicht abrufbar sind, obwohl diese…
ganzen Text lesen
11. Februar 2025
Ein Unternehmen darf online nicht mit gesundheitlichen Wirkungen werben, wenn dafür keine wissenschaftlichen Beweise vorliegen.
ganzen Text lesen
10. Februar 2025
Ein Unternehmen täuscht Verbraucher wettbewerbswidrig, wenn es online Standorte für eine Behandlung bewirbt, die dort gar nicht angeboten wird.
ganzen Text lesen
06. Februar 2025
Die Werbung für ein Biozid-Produkt (hier: Desinfektionsschaum) mit den Aussagen “Sanft zur Haut” und “hauftfreundlich” ist wettbewerbswidrig (BGH…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen