Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Brühl: Nur begrenzter datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch bei Versicherungsverhältnis

Ein Versicherungsnehmer hat keinen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber der Versicherungsgesellschaft hinsichtlich der gezogenen Nutzungungen (AG Brühl, Urt. v. 02.05.2018 - Az.: 23 C 407/17).

Der Kläger hatte bei der Beklagten, einer Versicherungsgesellschaft, eine Lebensversicherung abgeschlossen. Er verlangte nun u.a. einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch. nach § 34 BDSG a.F. hinsichtlich der vom Versicherer gezogenen Nutzungen aus dem einbezahlten Kapital.

Das AG Brühl lehnte den Anspruch ab. 

Eine Information stünde dem Kläger nur dann zu, wenn die Information personenbezogen sei, also zur Person des Klägers gespeichert sei. 

Dies sei bei den von der Versicherungsgesellschaft erlangten wirtschaftlichen Vorteile nicht der Fall. Derartige Daten seien nicht auf eine einzelne Person bezogen und wiesen auch keinen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Kläger auf. Vielmehr handle es sich um eine allgemeine Zahlen.

Rechts-News durch­suchen

18. September 2026
Der BGH fragt den EuGH, wann eine private Datenverarbeitung unter die Haushaltsausnahme der DSGVO fällt.
ganzen Text lesen
16. September 2026
Wer ohne Einwilligung Nutzerdaten an Drittanbieter weitergibt, kann auch nach nationalem Recht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Denn die…
ganzen Text lesen
10. September 2026
Wer Adressdaten zu Marketingzwecken erhebt, darf diese nicht ohne Weiteres für Bonitätsprüfungen verwenden. Ein Scoring ohne Zahlungserfahrungen ist…
ganzen Text lesen
09. September 2026
Wer eine DSGVO-Auskunft über einen internen Aktenvermerk begehrt, hat keinen Anspruch auf Herausgabe des vollständigen Dokuments, wenn überwiegende…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen