Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Düsseldorf: Nutzung von Slogan von Mario Barth "Nicht quatschen - MACHEN" keine unlautere Nachahmung

Nutzt ein Dritter für den Aufdruck von T-Shirts einen Slogan, den auch Mario Barth erfolgreich verwendet - "Nicht quatschen - MACHEN!" - so ist hierin keine unlautere Nachahmung zu sehen. Dem Slogan kommt keine wettbewerbliche Eigenart zu, so dass der Verkäufer der T-Shirts nicht verpflichtet ist, Mario Barth Schadensersatz zu zahlen <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-wettbewerbliche-eigenart-des-mario-barth-slogans-nicht-quatschen-machen-2a-o-72-11-landgericht-duesseldorf-20110727.html _blank external-link-new-window>(LG Düsseldorf, Urt. v. 27.07.2011 - Az.: 2a O 721/11).

Der Comedian Mario Barth ging gegen den Beklagten vor, der online einen T-Shirt-Handel betrieb. Im Auftrag einer Kundin bedruckte er ein Shirt mit dem Slogan "Nicht quatschen - MACHEN!". Hierin sah Mario Barth eine unlautere Nachahmung und ging gerichtlich gegen den Versand vor.

Das LG Düsseldorf wies die Klage ab.

Die streitgegenständliche Aussage sei lediglich eine allgemeine Lebensweisheit, die bereits in verschiedenen anderen Situationen und von anderen Personen genutzt werde. So habe beispielsweise der Düsseldorfer Karneval unter diesem Motto gestanden. Auch laute die Zeitungs-Kolumne von Rainer Calmund genauso. Es handle sich demnach um Allgemeingut.

Der Wortfolge komme demnach keine wettbewerbliche Eigenart zu. Diese wäre nur gegeben, wenn die konkrete Ausgestaltung des Produkts geeignet sei, den angesprochenen Verkehrskreis auf seine betriebliche Herkunft hinzuweisen. Bei Werbeslogans sei eine wettbewerbliche Eigenart dann zu verneinen, wenn sie - wie vorliegend - keinen originellen und selbständigen Gedanken aufweise.

Rechts-News durch­suchen

29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen