Die Never-Ending-Story: Unerlaubte Nutzung von Stadtplänen im Online-Bereich. Das LG München <link http: http www.online-und-recht.de urteile bis-zu-1200-eur-schadensersatz-fuer-online-stadtplankarten-7-o-14276-07-landgericht-muenchen-20080619.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 19.06.2008 - Az.: 7 O 14276/07) entschied, dass Kartenausschnitte von Online-Stadtplänen urheberrechtlich schutzfähig sind und die rechtswidrige Verwendung einen Schadensersatzanspruch bis zu 1.200,- EUR auslösen kann.
Die Beklagte, die die Stadtpläne ungefragt benutzt hatte, bestritt die urheberrechtliche Schöpfungshöhe der Karten.
Die Münchener Richter ließen keinen Zweifel daran, dass die Stadtpläne urheberrechtlichen Schutz genießen würden. Sie seien individuell gestaltet, und wiesen in Bezug auf Symbolik, Farbgebung und Beschriftung eine eigenständige, autonome Ausgestaltung auf.
Bei der Berechnung des Schadensersatzes könne auf die Tarife der Klägerin zurückgegriffen werden. Für die kommerzielle Onlinestellung einer Karte bis Größe DIN A 6 könne eine Lizenzgebühr von 820,- EUR verlangt werden, für größere Ausschnitte sogar bis zu einer Höhe von 1.200,- EUR.