Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

Stadt Mainz: Widerspruch gegen Google "Street View" möglich

Seit dem 8. Februar 2005 bietet die Firma Google ihren Nutzern den Dienst „Google Map“ an. Dieser ermöglicht es, Orte, Straßenzüge, Hotels und andere Objekte online zu suchen, um deren Position dann auf einer Karte oder auf einem Bild von der Erdoberfläche (per Satelliten- und Luftbilder) in nutzbarer Form im Internet anzuzeigen.

Seit 2007 bereits fotografiert ein von Google beauftragter zusätzlicher Internetdienst („Street View“) in den USA einen Großteil des Straßennetzes in nahezu allen Städten und Nationalparks. Dieses Angebot steht seit Sommer 2008 auch für Teile der Länder Frankreich, Japan, Italien, Spanien, Neuseeland und Australien zur Verfügung.
Derzeit ist die Firma Google in Deutschland unterwegs, um Straßenzüge zu filmen - dies ist auch in Mainz der Fall.

Diese Vorgehensweise stößt bei den Datenschützern in Deutschland auf große Kritik. Denn die Aufnahmen von Personen und Kfz-Kennzeichen geschehen ohne die Einwilligung der betroffenen Personen.

Zuständig für die datenschutzrechtlichen Belange der Firma Google in Deutschland ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz des Bundeslandes Hamburg, weil die Firma Google dort den deutschen Geschäftssitz innehat. Diese Datenschutzbehörde erreichte in Verhandlungen mit Google, dass Bürgerinnen und Bürger einen Widerspruch gegen die Speicherung und Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und von selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden bzw. Grundstückseigentum einlegen kann.

Einen Vordruck für ein Widerspruchsschreiben an Google gibt es auf <link http: www.mainz.de c1256d6e003d3e93 files musterwiderspruch_gsv.pdf _blank external-link-new-window>www.mainz.de als Download (Pressemeldung vom 15.10.2009). Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Edgar Wagner, hat diesen erarbeiten lassen. Der Widerspruch kann direkt bei Google unter folgender Adresse eingereicht werden: streetview-deutschland@google.com.

Oberbürgermeister Jens Beutel weist darauf hin, dass das Widerspruchsschreiben ab kommender Woche auch in den Ortsverwaltungen, im Bürgeramt und an den Pforten von Rathaus und Stadthaus für Einwohnerinnen und Einwohner aus Mainz ausgelegt wird und dort verfügbar ist.

Zu beachten ist, dass das Widerspruchsschreiben von dem/der betroffenen Einwohner/in persönlich an die Firma Google verschickt werden muss.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Mainz v. 15.10.2009

Rechts-News durch­suchen

02. Oktober 2026
Eine Datenschutzbehörde darf ein Beschwerdeverfahren zurückstellen, bis eine europaweit abgestimmte Klärung vorliegt. Sie ist nicht zu regelmäßigen…
ganzen Text lesen
01. Oktober 2026
Wer Daten aus einem KI-Chatbot für personalisierte Werbung nutzt und dabei Alkohol- und Glücksspielkategorien für Minderjährige vorauswählt, muss mit…
ganzen Text lesen
30. September 2026
Auch im Livestream gilt der Persönlichkeitsschutz. Wer private Gespräche heimlich aufzeichnet und die Aufnahmen anschließend veröffentlicht, verletzt…
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer wie Booking.com als Buchungsplattform private Vermieter vermittelt, muss Gästen nach der Buchung sofort deren Namen und Adresse mitteilen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen