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Kategorie: Urheberrecht

OLG Hamburg: Urheberrechtsverletzung durch Übernahme wesentlicher Merkmale von "Pippi Langstrumpf"

Das OLG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile die-doppelte-pippielotta-plagiat-von-astrid-lindgrens-pippi-langstrumpf-5-u-140-09-oberlandesgericht-hamburg-20110305.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 05.03.2011 - Az.: 5 U 140/09) hat entschieden, dass bei nur minimaler Veränderung von Personen und ihren charakteristischen Eigenarten aus bekannten Buchwerken (hier: "Pippi Langstrumpf") eine Urheberrechtsverletzung gegeben ist. Es bestätigt damit das erstinstanzliche Urteil des LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile urheberrecht-der-buchreihe-pippi-langstrumpf-verletzt-308-o-200-09-landgericht-hamburg-20090428.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 28.04.2009 - Az.: 308 O 200/09).

Der Beklagte veröffentliche ein Buch mit dem Titel "Die doppelte Pippielotta". Der Kläger, Inhaber der Nutzungsrechte von Astrid Lindgrens "Pippi Langstrumpf", sah in dem Werk eine Rechtsverletzung.

Nahezu sämtlich charakteristische Merkmale des Buches "Pippi Langstrumpf" seien übernommen, dazu gehörte die Namen, die Orte und Gegebenheiten der Original-Geschichte. An dem Urheberrechtsverstoß ändere daher auch der Umstand nichts, dass der Autor stellenweise versuche, die Geschichte aus einem sozialkritischen Blickwinkel zu erzählen.

Das Buch "Die doppelte Pippielotta" reihe sich daher bewusst und vom Autor gewollt in die Reihe der "Pippi Langstrumpf"-Kinderbücher ein und verletze damit die Urheberrechte der Kläger in unzulässiger Weise.

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