Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Verletzung der handelsrechtlichen Publizität ist doch kein Wettbewerbsverstoß

Ein Unternehmen, das die handelsrechtlich vorgeschriebenen Publizitätspflichten nicht einhält, verhält sich nicht wettbewerbswidrig (OLG Köln, Urt. v. 28. 04. 2017 – 6 U 152/16).

Das verklagte Unternehmen hatte nicht die Offenlegungspflichten nach den <link https: www.gesetze-im-internet.de hgb __325.html _blank external-link-new-window>§§ 325 ff. HGB eingehalten. Nach diesen Vorschriften müssen die Kapitalgesellschaften bestimmte Unterlagen (u.a. den Jahresabschluss) veröffentlichen.

In der 1. Instanz hatte das LG Bonn <link http: www.online-und-recht.de urteile nichteinhaltung-der-handelsrechtlichen-publizitaetspflicht-kann-wettbewerbsverstoss-sein-landgericht-bonn-20160831 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 31.08.2016 - Az.: 1 O 205/16) darin einen Wettbewerbsverstoß bejaht. Der Zweck der Offenlegung sei ist zum einen der Funktionsschutz des Marktes und zum anderen der Individualschutz der Marktteilnehmer.

Dieser Ansicht hat das OLG Köln nun eine Absage erteilt, das Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Bei den Offenlegungspflichten nach den <link https: www.gesetze-im-internet.de hgb __325.html _blank external-link-new-window>§§ 325 ff. HGB handle es sich um keine Marktverhaltensregelungen, sodass etwaige Verstöße hiergegen keine Wettbewerbsverletzungen seien.

Es sei nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber eine solche Einordnung zwingend beabsichtigt habe. Vielmehr habe die Legislative ausdrücklich ein differenziertes Sanktionsmodell bei der Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht eingeführt.

So würden beispielsweise Kleinstunternehmen privilegiert, da in diesen Fällen das Mindestordnungsgeld von 2.500,- € auf 500,- € herabgesetzt und eine Wiedereinsetzungsmöglichkeit bei nicht schuldhafter Fristversäumung eingeführt worden seien.

Derartige Privilegien für Kleinstunternehmen würden jedoch unterlaufen, wenn durch die wettbewerbsrechtliche Hintertür auch an diesen Rechtskreis strengste Anforderungen gestellt würden und die Gefahr von Vertragsstrafen drohe.

Rechts-News durch­suchen

29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen