Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: Vorschriften zum Mindestlohngesetz sind keine UWG-Marktverhaltensvorschriften

Die Bestimmungen zum Mindestlohngesetz sind keine Marktverhaltensvorschriften, so dass eine Verletzung dieser Vorschriften nicht zu einem Wettbewerbsverstoß führt (KG Berlin, Urt. v. 14.02.2017 - Az.: 5 U 105/16).

Die Klägerin ging gegen einen Mitbewerber vor, da dieser seinen Mitarbeiterin nicht den gesetzlichen Mindestlohn zahlte.

Das Gericht verneinte eine Wettbewerbsverletzung, da die Vorschriften zum Mindestlohngesetz keine Marktverhaltensvorschriften seien.

Eine Norm regle das Marktverhalten im Interesse der Marktteilnehmer, wenn sie die wettbewerblichen Belange der als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in Betracht kommenden Personen schütze, so das Gericht.

Einen solchen Wettbewerbsbezug weise das Mindestlohngesetz jedoch nicht auf.

Es handle sich vielmehr um bloße Arbeitnehmerschutzvorschriften, die lediglich eine betriebsinternen Bezug hätten und keine Außenwirkung erzielen würden. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass sich der Unternehmer durch den Verstoß gegen eine solche Vorschrift indirekt einen Wettbewerbsvorsprung vor seinen gesetzestreuen Mitbewerbern verschaffe.

Rechts-News durch­suchen

29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen