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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamm: Verstöße gegen GPL begründen keinen Schadensersatz

Verstöße gegen die Lizenzpflichten der GPL begründen nach Ansicht des OLG Hamm <link http: www.online-und-recht.de urteile schadensersatz-ansprueche-bei-verstoessen-gegen-die-gnu-general-public-license-oberlandesgericht-hamm-20170613 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 13.06.2017 - Az.: 4 U 72/16) keinen Schadensersatz-Anspruch.

Die Klägerin war Rechteinhaberin an einer Software und vertrieb diese unter GPL (GNU GENERAL PUBLIC LICENSE). Danach konnte jeder die Anwendung frei herunterladen, durfte aber nicht den Copyright-Vermerk entfernen und musste zudem den Quellcode und die GPL-Bedingungen beifügen.

Die Beklagte, die Universität Duisburg-Essen, bot das Programm auf ihrer Webseite zum Download an, jedoch ohne Quellcode und GPL-Vorschriften.

Das OLG Hamm bejahte zwar eine Rechtsverletzung, lehnte aber einen Schadensersatz-Anspruch ab. Die Klägerin habe die Programmversion kostenlos zur Verfügung gestellt, sodass nicht ersichtlich sei, welchen wirtschaftlichen Sinn eine weitere entgeltliche Lizenzierung daneben noch haben könne.

Da die Nutzung des Programms einschließlich der öffentlichen Weiterverbreitung bereits kostenlos möglich sei, laufe eine weitere kostenpflichtige Lizenz letztlich nur darauf hinaus, sich als Lizenznehmer von den - letztlich nur rein formalen - Bestimmungen der "GNU General Public License" befreien zu lassen. Anhaltspunkte, die als Grundlage einer Schätzung dienen könnten, um den objektiven Wert einer solchen "Befreiung" zu ermitteln, existieren nicht. Es bestünde für die von der Beklagten weiterverbreitete Programmversion auch kein "dual licensing"-Modell.

Hinweis von RA Dr. Bahr:
Bereits 2011 hat das LG Bochum in einem von uns geführten Muster-Prozess einen Schadensersatz bei Verletzungen gegen die Lesser General Public License (LGPL)  bejaht, vgl. dazu unsere <link news vergleich-zdf-software-entwickler-muss-15000-euro-an-open-source-programmierer-zahlen.html _blank external-link-new-window>News v. 11.02.2011. Der Rechtsstreit wurde damals <link news vergleich-zdf-software-entwickler-muss-15000-euro-an-open-source-programmierer-zahlen.html _blank external-link-new-window>mittels Vergleich beendet.

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